Altölannahmestelle / Altölverordnung

Altölannahmestelle, Belehrung nach § 8 Abs. 1 Altölverordnung
Gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle stellen umweltgefährdende Gefahrgüter dar, die umweltgerecht entsorgt werden müssen.
Wir nehmen gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zu der im Einzelfall an Sie abgegebenen Menge sowie Ölfilter  kostenlos während unserer Geschäftszeiten in unserer Annahmestelle an.































Servicenummer

Servicezeiten
Mo:
08:00 - 18:00
Di:
08:00 - 18:00
Mi:
08:00 - 18:00
Do:
08:00 - 18:00
Fr:
08:00 - 18:00
Sa:
08:00 - 12:00
Mo:
08:00 - 17:30
Di:
08:00 - 17:30
Mi:
08:00 - 17:30
Do:
08:00 - 17:30
Fr:
08:00 - 17:30
Sa:
09:00 - 12:00