Altölannahmestelle / Altölverordnung
Altölannahmestelle, Belehrung nach § 8 Abs. 1 Altölverordnung
Gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle stellen umweltgefährdende Gefahrgüter dar, die umweltgerecht entsorgt werden müssen.
Wir nehmen gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zu der im Einzelfall an Sie abgegebenen Menge sowie Ölfilter kostenlos während unserer Geschäftszeiten in unserer Annahmestelle an.