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Altölannahmestelle / Altölverordnung

Altölannahmestelle, Belehrung nach § 8 Abs. 1 Altölverordnung
Gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle stellen umweltgefährdende Gefahrgüter dar, die umweltgerecht entsorgt werden müssen.
Wir nehmen gebrauchte Verbrennungsmotoren- und Getriebeöle bis zu der im Einzelfall an Sie abgegebenen Menge sowie Ölfilter  kostenlos während unserer Geschäftszeiten in unserer Annahmestelle an.